Elternmitwirkung
Elternmitwirkung in der Schule ist ein Angebot;
wo es nichtangenommen wird, findet sie nicht statt! 

Elternvertretung innerhalb der Schule:
Die Klassenelternschaft besteht aus den Erziehungsberechtigten der
SchülerInnen einer Klasse; bei Abstimmungen und Wahlen haben beide Elternteile
pro Kind nur eine Stimme. Jede Klassenelternschaft wählt innerhalb eines Monats
alle zwei Jahre nach Ende der Sommerferien ihre/n Vorsitzende/n und stellvertretende/n Vorsitzende/n.

Zu den Aufgaben des Vorsitzenden gehört:
  die Eltern der Klasse mindestens zweimal im Jahr zu einer Elternversammlung
   einzuladen
  die Vorbereitung und Leitung der Elternversammlungen der Klasse,
  die Kontaktpflege zum / zur Klassenlehrer/innen, sowie zu allen anderen
   Lehrkräften.
  die Teilnahme an den Schulelternratssitzungen ,
  Vertretung der Eltern gegenüber der Schule und im Schulelternrat.

Ferner wählt die Klassenelternschaft 3 ElternvertreterInnen für die Klassenkonferenz. Sinnvollerweise sollte diesem Gremium mindestens einer der gewählten Klassenelternvertretern angehören. Die Klassenkonferenz tritt zweimal pro Schulhalbjahr als sog. Zeugniskonferenz zusammen, in der die Lehrer die Zensuren und Kopfnoten für jeden einzelnen Schüler der Klasse bekannt geben und ggf. beraten. Hier haben Eltern- und Schülervertreter kein Stimmrecht. Des weiteren können Klassenkonferenzen über Angelegenheiten der Klasse oder einzelner Schüler entscheiden. In diesen Klassenkonferenzen haben die Eltern Rede- und Stimmrecht.

Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften und deren Stellvertreter bilden am Ulrichsgymnasium Norden den Schulelternrat (SER), der für zwei Schuljahr aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n, seinen/ seine StellvertreterIn und drei BeisitzerInnen wählt, die zusammen den Vorstand des SER bilden.

Dem/der Vorsitzenden des SER obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
  Er/sie beruft die Sitzungen der SER ein und leitet diese.
  Er sie führt die Beschlüsse des SER durch.
  Er/sie führt regelmäßig Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten
   in der Schule und des Unterrichtes.
  Er/sie informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
  Er/sie unterstützt die Mitglieder des SER bei ihrer Arbeit.
  Er/sie vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen.
  Bei der Vielzahl von Tätigkeiten ist es sinnvoll, dass der / die Vorsitzende aktiv
   von den Stellvertreter/Innen in seiner /ihrer Arbeit unterstützt wird.

Der SER tritt mindestens bis zu viermal im Schuljahr zusammen, erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen und muss vor wichtigen Entscheidungen in der Schule ( z.B. Änderungen der Organisation in der Schule, Einführung neuer Schulbücher) gehört werden. Üblicherweise ist die Schulleitung am Anfang einer jeden Schulelternratssitzung anwesend, um die Elternschaft zu informieren und Auskunft über Schulbelange zu geben.

Der Schulelternrat wählt für jeweils 2 Jahre aus seiner Mitte die Mitglieder für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen; die Vertreter/in für den Stadt- und Kreiselternrat und diverse Ausschüsse.

Der Gesamtkonferenz (Geko) gehören neben allen Lehrkräften, Referendaren und schulischen Mitarbeitern auch 18 rede- und stimmberechtigte ElternvertreterInnen und 18 SchülervertreterInnen an. Die GeKo wird zur Zeit mindestens zweimal im Jahr durch die Schulleitung einberufen. In der
Schulverfassung ist das Verfahren für die Geko festgelegt: Fristen, Leitung, Beschlussfähigkeit sowie die Tagesordnung. Erlasse und Gesetze schreiben vor, welche Angelegenheiten in der Geko verhandelt werden müssen; es werden Anträge gestellt und darüber abgestimmt. Des weiteren dient die Geko der gegenseitigen Information aller Beteiligten.

Aus der gesamten Elternschaft sollten ElternvertreterInnen für die Fachkonferenzen ( für alle Fächer, z.B. Deutsch, Mathematik, etc.) gewählt werden. Die Fachkonferenzen tagen üblicherweise zweimal im Schuljahr. Die Anzahl der stimmberechtigten Elternvertreter in den Fachkonferenzen ist von der Gesamtkonferenz festgelegt.

Vom SER werden ElternvertreterInnen für diverse Ausschüsse gewählt; z. B. für den Ausschuss „Schulhofgestaltung“. In den Konferenzen und Ausschüssen ist es die Aufgabe der ElternvertreterInnen, die Meinung und Stellungnahmen der Eltern in die Diskussion dieser Gremien einzubringen. Die Eltern sind – rechtlich gesehen (imperatives Mandat!) – nicht an die Weisung ihrer Elterngremien gebunden. Dennoch sollten sie versuchen, die mehrheitliche Meinung der Eltern zu vertreten.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Elternvertretung in den Konferenzen und Ausschüssen gehört auch, den SER bzw die Klassenelternschaft regelmäßig über ihre Tätigkeit zu informieren.

Seit dem 1.8.2007 mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ ist die Position der Eltern in der Schule nochmals gestärkt worden. Der Schulvorstand ist dabei von zentraler Bedeutung gewesen. Im Schulvorstand arbeiten der Schulleiter, 7 LehrervertreterInnen, 4 ElternvertreterInnen und 4 SchülervertreterInnen gemeinsam, um die Schule weiter zu entwickeln und die Qualität der Arbeit zu verbessern. 

Elternvertretung außerhalb der Schule :

Je ein/e ElternvertreterIn und StellvertreterIn wird für den Stadt- und Kreiselternrat gewählt. Der Stadtelternrat erörtert alle Fragen, die für die Schulen der jeweiligen Stadt von Bedeutung sind. Der Kreiselternrat behandelt alle Angelegenheiten aller Schulen im Landkreis Die jeweiligen Schulträger haben die für die Arbeit des Kreiselternrates notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Die Kreiselternräte wählen getrennt nach den einzelnen Schulformen Mitglieder für den Landeselternrat Niedersachsen, der als Elternvertretung beim Kultusministerium angesiedelt ist.
 
Grundsätzlich gilt:
Alle Ämter in der Elternvertretung haben ihre Grundlagen im Niedersächsischen Schulgesetz. Eltern wie Lehrer haben sich an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Als Vorsitzende/r der Klassengemeinschaft, bzw. Schulelternratsvorsitzende /r oder als Vertreter /in in den Konferenzen und
Ausschüssen sprechen und handeln die Gewählten für die Interessen aller Eltern. Für Dinge, die das eigene Kind angehen, ist der Elternsprechtage da. Hier muss man sorgfältig unterscheiden.
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