Hier finden Sie Informationen der Elternvertreter/innen in den verschiedenen Konferenzen und deren Regelung.
Regelung zur Anzahl der Eltern- und Schülervertreter bei den Fachkonferenzen:
- bei mehr als 12 Fachkräften, je 3 Eltern- und Schülervertreter
- bei 7 bis 12 Fachkräften, je 2 Eltern- und Schülervertreter
- bei weniger als 7 Fachkräften, je 1 Eltern- und Schülervertreter
Anzahl der Eltern- und Schülervertreter bei Klassenkonferenzen einschliesslich Zeugniskonferenzen - je 3 Eltern- und Schülervertreter.
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